Auf dieser Seite haben wir wichtige Punkte für die Aufnahme von Patienten und Begleitpersonen zusammengefasst.
Der behandelnde Hausarzt stellt einen Einweisungsschein für die stationäre Krankenhausbehandlung aus.
Zur Einweisung bzw. zur Weiterverlegung aus einem anderen Krankenhaus in die Klinik Wartenberg ist das Antragsformular für die Geriatrische Rehabilitationsbehandlung (GRB) erforderlich.
Beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir, sich vor der stationären Aufnahme mit ihrer Beihilfestelle abzustimmen. Diese sollte schriftlich bestätigen, dass die Beihilfe gewährt wird.
Gemäß der Auslegung der privaten Krankenversicherungen ist die Klinik Wartenberg eine gemischte Krankenanstalt, die sowohl Akutbehandlungen als auch Rehabilitationsmaßnahmen durchführt. Ohne eine schriftliche Genehmigung im Vorfeld der Behandlung besteht für die private Krankenversicherung keine Leistungspflicht. Die Klinik Wartenberg schließt mit dem Patienten einen Privatvertrag ab; eine direkte Abrechnung mit seiner privaten Krankenversicherung ist nicht möglich.
Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger werden ebenfalls aufgenommen: zur Diagnostik, Begutachtung und Behandlung von beruflich erworbenen Virushepatitiden und deren Folgeerkrankungen sowie von beruflich verursachten exogen-toxischen Lebererkrankungen.
Selbstverständlich behandeln wir auch Selbstzahler. Wir informieren gerne, welche Sätze für stationären Aufenthalt und Therapie anfallen.

Ein gepflegtes Ambiente, Fürsorge und Menschen, die einem nahestehen – in der Klinik Wartenberg eine Selbstverständlichkeit.

Renate Kriegmair
Montag bis Freitag 7:30-16:15 Uhr
Tel.: 08762 / 91-710 -711
Fax: 08762 / 91-705
E-Mail: aufnahme(at)klinik-wartenberg.de

Manuela Pany
Montag bis Freitag 7:30-16:15 Uhr
Tel.: 08762 / 91-710 -711
Fax: 08762 / 91-705
E-Mail: aufnahme(at)klinik-wartenberg.de