Besuchsregeln
Bitte beachten Sie: Ab dem 01.10.2022 gilt laut dem Infektionsschutzgesetz eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Krankenhäusern.
Ab dem 1. März 2023 gelten folgende Regelungen:
- Alle Besucher müssen ein Mindestalter von 14 Jahren haben.
- Erlaubt sind zwei Besucher/innen für eine Stunde oder ein/e Besucher/in für zwei Stunden.
- Für Besucher besteht während der gesamten Besuchsdauer die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Bitte kommen Sie nur zu uns, wenn Sie keine Symptome haben und beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln (insbesondere Händedesinfektion und Hust- und Nies-Etikette).
- Die Regelungen gelten sowohl innerhalb der Klinik, als auch auf dem gesamten Klinikgelände.
Bei Fragen steht Ihnen unser Empfangsteam unter der Telefonnummer 08762 / 91-0 gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis – und bleiben Sie gesund!