Aufnahme von Patienten
Auf dieser Seite haben wir wichtige Punkte für die Aufnahme von Patienten und Begleitpersonen zusammengefasst. Welche Dinge Sie für den Aufenthalt in unserem Haus mitbringen sollten, entnehmen Sie bitte der Mitbringliste. Bitte beachten Sie auch unsere Hausordnung.
Akutpatienten
Der behandelnde Hausarzt stellt einen Einweisungsschein für die stationäre Krankenhausbehandlung aus.
Geriatrische Rehabilitation
Zur Einweisung bzw. zur Weiterverlegung aus einem anderen Krankenhaus in die Klinik Wartenberg ist das Antragsformular für die Geriatrische Rehabilitationsbehandlung (GRB) erforderlich.
Beantragung von Beihilfe
Beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir, sich vor der stationären Aufnahme mit ihrer Beihilfestelle abzustimmen. Diese sollte schriftlich bestätigen, dass die Beihilfe gewährt wird.
Private Krankenversicherungen
Gemäß der Auslegung der privaten Krankenversicherungen ist die Klinik Wartenberg eine gemischte Krankenanstalt, die sowohl Akutbehandlungen als auch Rehabilitationsmaßnahmen durchführt. Ohne eine schriftliche Genehmigung im Vorfeld der Behandlung besteht für die private Krankenversicherung keine Leistungspflicht. Die Klinik Wartenberg schließt mit dem Patienten einen Privatvertrag ab; eine direkte Abrechnung mit seiner Beihilfestelle ist nicht möglich.
Gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften)
Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger werden ebenfalls aufgenommen: zur Diagnostik, Begutachtung und Behandlung von beruflich erworbenen Virushepatitiden und deren Folgeerkrankungen sowie von beruflich verursachten exogen-toxischen Lebererkrankungen.