Im Rahmen des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) sind wir als Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine Möglichkeit für Mitarbeitende (Whistleblower), die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen zu melden bzw. offenzulegen, bereitzustellen.

Nähere Informationen zum Hinweisegeberschutzgesetz finden Sie hier.

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